Anspruchsvoraussetzung für die Wochengeldleistung ist das Vorliegen einer Pflichtversicherung „aufgrund einer Erwerbstätigkeit“. Das erforderliche Ausmaß einer Erwerbstätigkeit definiert der Gesetzgeber nicht. Die Abgrenzung zu Rechtsmissbrauch gestaltet sich daher oftmals schwierig. Auf Basis bestehender Judikatur wird in diesem Beitrag eine Annäherung an eine Definition gewagt.
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