Teilpensionsgesetz – APG, BGBl I 2025/47.
die Voraussetzungen für die (vorzeitige) Alterspension (mit Ausnahme des Fehlens einer die Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründenden unselbständigen Erwerbstätigkeit) erfüllt sind (aber noch kein bescheidmäßig zuerkannter Anspruch auf eine solche Pension besteht) und

