Das Regierungsprogramm sieht die Einrichtung einer Abteilung für Beschäftigtendatenschutz mit entsprechender Ressourcenausstattung bei der Datenschutzbehörde vor. Dies richtet den Fokus auf den Datenschutz der Beschäftigten, erfordert aber auch die gezielte Betrachtung und Bewertung der damit zusammenhängenden Aufgaben und Befugnisse des Betriebsrats. So wurde erst jüngst die Auffassung vertreten, dass in einer hoch technologisierten Arbeitswelt, die durch KI-Systeme weiter an Komplexität gewinnt, eine Reform der Mitbestimmungsrechte, gerade auch vor dem Hintergrund der neuen KI-VO und der DSGVO, dringend geboten sei.