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Budgetkonsolidierung – Anhebung der Zugangsvoraussetzungen für die Korridorpension

Praxis-News aus Sozialversicherungs-, Lohnsteuer- und Arbeitsrecht in KurzformSteuerrechtASoK 2025, 248 Heft 7 v. 1.7.2025

Art 32 Budgetbegleitgesetz 2025 – BBG 2025, BGBl I 2025/25.

Anderseits werden die für den Antritt der Korridorpension notwendigen Versicherungsmonate beginnend ab 2026 aufgeteilt auf drei Jahre schrittweise von 480 (40) auf 504 (42) Versicherungsmonate (bzw -jahre) angehoben.

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