Art 32 Budgetbegleitgesetz 2025 – BBG 2025, BGBl I 2025/25.
Anderseits werden die für den Antritt der Korridorpension notwendigen Versicherungsmonate beginnend ab 2026 aufgeteilt auf drei Jahre schrittweise von 480 (40) auf 504 (42) Versicherungsmonate (bzw -jahre) angehoben.