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„Computer says no“ reicht als Erklärung nicht aus

SteuerrechtAufsatzAndreas TinhoferASoK 2025, 231 - 241 Heft 7 v. 1.7.2025

Der Einsatz von KI-Tools im Personalmanagement schreitet zügig voran. Neben den Mitwirkungsrechten des Betriebsrats und dem Antidiskriminierungsrecht (und bald auch der KI-VO) sind dabei insbesondere die strikten Vorgaben der DSGVO zu beachten. Automatisierte Personalentscheidungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig und müssen auf Verlangen der betroffenen Arbeitnehmerin erklärt werden.

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