Der Einsatz von KI-Tools im Personalmanagement schreitet zügig voran. Neben den Mitwirkungsrechten des Betriebsrats und dem Antidiskriminierungsrecht (und bald auch der KI-VO) sind dabei insbesondere die strikten Vorgaben der DSGVO zu beachten. Automatisierte Personalentscheidungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig und müssen auf Verlangen der betroffenen Arbeitnehmerin erklärt werden.
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