Bildungskarenz und Bildungsteilzeit wurden relativ rasch und mit kurzen Übergangsfristen abgeschafft. Ein Bezug von Weiterbildungsgeld bzw Bildungsteilzeitgeld ist demzufolge seit April 2024 nur mehr möglich, wenn die Bildungskarenz bzw Bildungsteilzeit nachweislich spätestens bis Ende Februar 2025 mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde und die Bildungsmaßnahme spätestens bis Ende Mai 2025 beginnt.
Schlagwörter: