vorheriges Dokument
nächstes Dokument

(Vorläufiges) Aus für die Bildungskarenz

SteuerrechtAufsatzAndreas GerhartlASoK 2025, 121 - 127 Heft 4 v. 1.4.2025

Bildungskarenz und Bildungsteilzeit wurden relativ rasch und mit kurzen Übergangsfristen abgeschafft. Ein Bezug von Weiterbildungsgeld bzw Bildungsteilzeitgeld ist demzufolge seit April 2024 nur mehr möglich, wenn die Bildungskarenz bzw Bildungsteilzeit nachweislich spätestens bis Ende Februar 2025 mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde und die Bildungsmaßnahme spätestens bis Ende Mai 2025 beginnt.

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!