Unser deutscher Nachbar macht mit seiner Interpretation des deutschen Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (dAÜG) Furore. Während die Anwendung des dAÜG hierzulande bislang unstrittig auf die physische Anwesenheit abgestellt hat, geht die deutsche Bundesagentur für Arbeit neue Wege. Sie sind nicht nur neu, sondern auch überraschend, und stellen die Frage, welchen Einfluss diese Sicht auf die österreichische Anwendung haben könnte.