In seiner Entscheidung vom 19. 11. 2024, Ra 2024/08/0034, zu einem Tiroler Bergwanderführer beantwortet der VwGH erstmals die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Anschaffungskosten mehrerer geringwertiger Wirtschaftsgüter für die Beurteilung der Wesentlichkeit eigener Betriebsmittel iSd § 4 Abs 4 ASVG zusammengezählt werden können.
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