Arbeitnehmer bleiben auch in unserer digitalisierten Arbeitswelt (trotz zunehmend raffinierterer Cyberangriffe) eine der größten Bedrohungen für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Eine aktuelle Entscheidung des OGH vom 19. 11. 2024, 4 Ob 195/24s, unterstreicht die Verantwortung von Unternehmern, durch angemessene organisatorische Maßnahmen und deren konsequente Umsetzung den Zugang zu sensiblen Informationen zu sichern und so deren Verlust zu verhindern. Effektives Personalmanagement ist dabei essenziell, weil (arbeits)vertragliche Regelungen (etwa Geheimhaltungsverpflichtungen) allein nicht mehr ausreichen.