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Satzung SWÖ-KV: Studentenheimbetreiber ohne Betreuungsleistungen nicht erfasst

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2025, 400 Heft 10 v. 1.10.2025

1. Da die Beklagte nicht Mitglied des Vereins Sozialwirtschaft Österreich ist, kommt eine unmittelbare Anwendung des SWÖ-KV nicht in Betracht. Wohl aber kann das Bundeseinigungsamt nach § 18 ArbVG einem Kollektivvertrag durch Erklärung zur Satzung auch außerhalb seines räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Wirkung zuerkennen.

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