Die Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 und deren Umsetzung in das österreichische Recht werfen zahlreiche praktisch bedeutsame Fragen auf. Vergleichsweise weniger Beachtung fanden hierbei in der bisherigen Diskussion die Transparenzpflichten im Bewerbungsverfahren. Aber auch diesbezüglich bleibt bei genauerer Betrachtung keineswegs alles beim Alten.
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