1. Mit seiner ersten Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Richtlinie 2000/78 , insbesondere ihr Art 1 sowie 2 Abs 1 und 2 lit b, im Licht der Art 21, 24 und 26 GRC sowie der Art 2, 5 und 7 des UN-Übereinkommens dahin auszulegen ist, dass das Verbot der mittelbaren Diskriminierung wegen einer Behinderung für einen Arbeitnehmer gilt, der nicht selbst behindert ist, sondern wegen der Unterstützung seines behinderten Kindes diskriminiert wird, durch die es im Wesentlichen die Pflegeleistungen erhält, die sein Zustand erfordert.

