vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sozialrechtskoordinierung: Wesentlicher Teil der Beschäftigung (25%-Schwelle) allein nach Arbeitszeit und/oder Entgelt zu bestimmen

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2025, 390 - 391 Heft 10 v. 1.10.2025

1. Mit seiner ersten und zweiten Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob Art 14 Abs 8 Verordnung 987/2009 dahin auszulegen ist, dass der zuständige Träger bei der Beurteilung, ob eine Person, die gewöhnlich in zwei oder mehr Mitgliedstaaten eine Beschäftigung ausübt, einen wesentlichen Teil davon im Wohnmitgliedstaat ausübt, Umstände berücksichtigen darf, bei denen es sich nicht um die in diesem Staat geleistete Arbeitszeit und/oder das dort erhaltene Arbeitsentgelt handelt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!