Das neue bundesweit einheitliche LFBAG 2024, kundgemacht in BGBl I 2024/42, trat am 19. 4. 2024 in Kraft und löste das LFBAG 1990 als Grundsatzgesetz und die neun land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnungen bzw Berufsausbildungsgesetze der Länder ab. Das neue LFBAG 2024 basiert inhaltlich auf den erwähnten Landesgesetzen, sodass es in der praktischen Abwicklung der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung zu keinen größeren Veränderungen kommen wird. Das LFBAG 2024 legt den Grundstein für österreichweit einheitliche Standards in der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung. Im nächsten Schritt werden die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, die derzeit als partikuläres Bundesrecht in Geltung stehen, vereinheitlicht werden.