Seit 1. 1. 2022 läuft die achte einheitliche Amtszeit für fachkundige Laienrichter in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit. Diese dauert noch bis 31. 12. 2026. Wissenswertes für fachkundige Laienrichter wurde bereits in einem Beitrag der ASoK aufbereitet. Im Sommer 2024 erreicht die achte einheitliche Amtszeit nunmehr ihre Halbzeit. Der gegenständliche Artikel beleuchtet wichtige Themen, die sich (bis) zur Halbzeit der laufenden Amtszeit für fachkundige Laienrichter an den Arbeits- und Sozialgerichten aufgetan haben.