Sowohl dem Bezug von Weiterbildungsgeld als auch der Vereinbarung eines Ausbildungskostenrückersatzes liegt die Absolvierung einer Ausbildung zugrunde. Obwohl sich sowohl die einschlägigen Problemstellungen als auch die maßgeblichen Rechtsgrundlagen unterscheiden, erscheint es daher (auch unter dem Aspekt der Kombination beider Instrumente) sinnvoll, die Thematik rechtsvergleichend zu betrachten.