1. Nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung begründet eine Wiedereinstellungszusage des Arbeitgebers die Option des Arbeitnehmers, (grundsätzlich) zu den vorherigen Bedingungen wieder für den Arbeitgeber zu arbeiten. Übt der Arbeitnehmer die Option aus, kommen ein neuer Arbeitsvertrag und damit ein neues Arbeitsverhältnis (grundsätzlich) zu den vorherigen Bedingungen zustande.