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Rückforderung einer Korridorpension bei Meldepflichtverletzung

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2024, 327 - 328 Heft 8 v. 1.8.2024

1. Ein Rückforderungsanspruch des Sozialversicherungsträgers gemäß § 107 ASVG besteht schon bei leicht fahrlässiger Verletzung der Meldevorschrift des § 40 ASVG.

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