Befindet sich eine Person in Elternkarenz und bezieht sie kein Kinderbetreuungsgeld mehr, so kann kein Anspruch auf Wochengeld entstehen (umgangssprachlich: „Wochengeldfalle“). Dies liegt daran, dass die durch den Kinderbetreuungsgeldbezug vermittelte Teilversicherung in der Krankenversicherung mit dem Bezugsende geendet hat.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.