Auch Arbeitgeber ohne Sitz in Österreich unterliegen hinsichtlich jener Arbeitnehmer, die (wenn auch nur vorübergehend) in Österreich tätig werden, den österreichischen Arbeitnehmerschutzbestimmungen. Und die Arbeitsinspektion ist nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, deren Einhaltung zu überwachen. Allerdings gibt es bei grenzüberschreitenden Sachverhalten rechtliche Besonderheiten, die zu beachten sind.