Die Versorgungseinrichtungen der Rechtsanwaltskammern und die gesetzliche Pensionsversicherung sind getrennte und nicht miteinander koordinierte Versorgungssysteme. Dies kann beim Wechsel zwischen diesen Systemen zu erheblichen Konsequenzen führen, welche in diesem Beitrag beleuchtet werden sollen. Ein Blick soll zudem auf mögliche Regelungsalternativen gelegt werden.