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Pauschales Kinderbetreuungsgeld: Keine nachträgliche Änderung von Bezugszeiträumen bei Ruhen der Leistung

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2024, 166 Heft 4 v. 1.4.2024

1. Nach § 5a Abs 1 KBGG ist die Anspruchsdauer bei der erstmaligen Antragstellung (des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes als Konto) verbindlich festzulegen. Eine spätere Änderung der Anspruchsdauer ist nach § 5a Abs 2 Satz 4 KBGG nur unter Einhaltung der Reziprozität und aller gesetzlichen Bedingungen möglich und sie ist ausgeschlossen, sofern dadurch vergangene Bezugszeiträume nachträglich geändert werden sollen.

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