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Information über Kündigungsgrund (auch) bei befristeten Arbeitsverhältnissen: Recht auf wirksamen Rechtsbehelf gemäß Art 47 GRC

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2024, 165 - 166 Heft 4 v. 1.4.2024

1. Im Wesentlichen möchte das vorlegende (polnische) Gericht wissen, ob § 4 der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG (im Folgenden: Rahmenvereinbarung) dahin auszulegen ist, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, die ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages schriftlich zu begründen, obwohl für die Auflösung unbefristeter Arbeitsverträge eine solche Pflicht besteht, und ob dieser Paragraf im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen Privatpersonen zur Anwendung kommen kann.

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