Ab 1. 4. 2024 leisten die Krankenversicherungsträger (ÖGK, SVS, BVAEB) nach dem Beschluss des Nationalrates vom 28. 2. 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetz geändert wird (898/BNR 27. GP ),
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.