Sowohl im Bereich des AuslBG als auch in jenem des AlVG ist die Rechtslage dadurch gekennzeichnet, dass zahlreiche Regelungen in Form von Erlässen, die vom zuständigen Ministerium an das AMS ergehen, getroffen werden. Die für die Verwaltungspraxis bedeutsame Frage, welche Konsequenzen dies nach sich zieht, wird hier unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des VfGH anhand zweier aktueller Erlässe zum Arbeitslosenversicherungsrecht behandelt.