Verhandlungsgegenstand der 41. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 20. 2. 2024 war ein von den Regierungsparteien am 31. 1. 2024 eingebrachter Initiativ antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Angestelltengesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, das Heimarbeitsgesetz 1960 und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden (IA 3871/A 27.