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Bemessungsgrundlage Rehabilitationsgeld: Abstellen auf den „vollen“ Beitragszeitraum nicht erforderlich

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2024, 486 - 487 Heft 12 v. 1.12.2024

1. Die Revision ist zulässig, weil sich der OGH mit der Frage, welche Bemessungsgrundlage für das Rehabilitationsgeld heranzuziehen ist, wenn dem Ende des vollen Entgeltanspruchs kein Beitragszeitraum (von 30 Tagen; vgl § 44 Abs 2 ASVG) vorangeht, in dem durchgehend ein voller Entgeltanspruch bestand, noch nicht befasst hat.

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