1. Das Krankengeld hat Lohnersatzfunktion: Es soll den durch die Arbeitsunfähigkeit erlittenen Entgeltverlust (zumindest teilweise) ersetzen und den Unterhalt des Versicherten während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit sicherstellen. Im Allgemeinen soll eine vollständige Kompensation des Einkommensausfalls dadurch aber nicht bewirkt werden. Das Krankengeld gebührt vielmehr bloß im Ausmaß der zuvor angeführten Prozentsätze der Bemessungsgrundlage. Umso weniger sollte es durch den Krankengeldbezug zu einer – sozialversicherungsrechtlich allgemein unerwünschten – „Überversorgung“ kommen.