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IV. Pflegelehre

Neues aus der GesetzgebungSteuerrechtASoK 2023, 267 Heft 7 v. 1.7.2023

Mit dem Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz und das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert werden, BGBl I 2023/62, wird die Pflegelehre eingeführt. Geschaffen wird die Möglichkeit für einen vierjährigen Lehrberuf mit Lehrabschluss Pflegefachassistenz und einen dreijährigen Lehrberuf mit Lehrabschluss Pflegeassistenz.

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