Mit dem COVID-19-Überführungsgesetz, BGBl I 2023/69, werden mit Ablauf des 30. 6. 2023 zahlreiche COVID-19-spezifische Sonderbestimmungen in unterschiedlichen Materiengesetzen entweder nicht weiter verlängert bzw aufgehoben oder in Regelstrukturen überführt.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.