Mit Erkenntnis vom 14. 12. 2021, G 232/2021, hat der VfGH § 4 Abs 3 AuslBG als verfassungswidrig aufgehoben; diese Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. 6. 2023 in Kraft. In der bis dahin noch geltenden Regelung ist die einhellige Befürwortung des AMS-Regionalbeirats (Z 1 leg cit) als eine von mehreren besonderen Voraussetzungen für die Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen normiert.