Eine im Rahmen einer In-vitro-Fertilisation durchgeführte Behandlung mit dem Zweck, eine Abstoßung des Embryos infolge einer immunologischen Abweichung zu verhindern, stellt eine Krankenbehandlung dar, für die ein Anspruch auf Kostenerstattung in der Krankenversicherung bestehen kann.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.