vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Neue Meldepflichten für Gewinnausschüttungen im GSVG und FSVG

SteuerrechtAufsatzThomas NeumannASoK 2023, 259 - 261 Heft 7 v. 1.7.2023

Gewinnausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH unterliegen seit jeher der Beitragspflicht nach dem GSVG, sofern aufgrund dieser Tätigkeit nicht schon eine ASVG-Pflichtversicherung vorliegt. Bis Ende 2018 wurde dies seitens der SVA (ab 1. 1. 2020: SVS) nicht vollzogen, weil es keine Rechtsgrundlage für den Datenaustausch zwischen den Finanzbehörden und der SVS gab. Dies wurde durch die am 26. 2. 2020 kundgemachte Verordnung BGBl II 2020/38 geändert und die SVS ist seit 2019 faktisch in der Lage, für zugeflossene Gewinnausschüttungen die entsprechenden Sozialversicherungsbeträge den GSVG-Gesellschafter-Geschäftsführern vorzuschreiben. Mit der am 1. 12. 2022 kundgemachten Verordnung BGBl II 2022/432 wurden auch jene Personen von der Meldepflicht erfasst, die nach dem FSVG als Gesellschafter-Geschäftsführer versichert sind; zusätzlich wurde diese auf Nur-Gesellschafter der GSVG- und FSVG-Versicherten einer GmbH ausgedehnt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!