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Meldepflicht nach § 4 EFZG bei der Arbeitskräfteüberlassung

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2023, 231 - 232 Heft 6 v. 1.6.2023

1. Die Meldepflicht nach § 4 Abs 4 EFZG besteht gegenüber dem Arbeitgeber.

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