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Wiederherstellung von Gleichbehandlung durch „Angleichung nach unten“?

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2023, 231 Heft 6 v. 1.6.2023

1. Die Gerichte haben auch Kollektivverträge dahin zu überprüfen, ob sie allenfalls gegen Unionsrecht verstoßen. Ein Verstoß gegen unmittelbar anzuwendendes Unionsrecht zieht die Unwirksamkeit des davon betroffenen Kollektivvertragsteils nach sich.

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