Während der Arbeitnehmer das Entgelt als Gegenleistung für die Erbringung der Arbeitsleistung erhält, dient der Aufwandersatz dazu, dem Arbeitnehmer jenen Aufwand, der ihm entstanden ist, um die Arbeitsleistung zu erbringen, zu ersetzen. Im Folgenden werden zwei Aspekte näher beleuchtet: einerseits die Abgrenzung zwischen Entgelt und pauschalierten Aufwandersatzansprüchen, andererseits aber auch die Frage nach dem Anspruch des Arbeitnehmers, wenn ihm nur deswegen kein konkreter Aufwand entsteht, weil er diesen im Rahmen einer Pauschalierung, die er mit einem Dritten vereinbart hat, finanziert und kein gesonderter messbarer Aufwand entsteht.