Die neuere Rechtsprechung des EuGH erlegt dem Arbeitgeber die Verpflichtung auf, den Arbeitnehmer unter Hinweis auf die mit einer Unterlassung verbundenen Konsequenzen zum Verbrauch offener Urlaubsansprüche aufzufordern. Dies entfaltet auch (nicht zu unterschätzende) Auswirkungen auf die österreichische Rechtslage.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.