Die bloße Verfügbarkeit eines Werkverkehrs führt nicht zum Verlust des Anspruchs auf das Pendlerpauschale, sondern es kommt auf die tatsächliche Nutzung an (BFG 7. 3. 2023, RV/3100334/2014, unter Verweis auf VwGH 27. 7. 2016, 2013/13/0088).
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.