Sowohl mit der Tschechischen Republik als auch als auch mit der Slowakischen Republik ist es nun – neben Deutschland – mit weiteren Nachbarländern gelungen, eine Rahmenvereinbarungen für mobile workers im sozialversicherungsrechtlichen Bereich zu erzielen. Dem Grunde nach entsprechen diese jener, die mit Deutschland geschlossen wurde. Teleworking ist damit in einem bestimmten Ausmaß ohne Wechsel der Sozialversicherungszuständigkeit weiterhin möglich.