Obgleich zahlreiche Fragen beim Thema „Streik“ von arbeitsrechtlicher Natur sind, gilt es, auch die sozialrechtlichen Komponenten zu beachten. Zentral ist die Frage, ob das Pflichtversicherungsverhältnis während des Streiks beendet wird oder fortbesteht und Dienstgeber in weiterer Folge Beiträge zu entrichten haben oder Meldepflichten erfüllen müssen. Der Streik spielt auch innerhalb der Arbeitslosenversicherung eine Rolle.