Im vorliegenden Fall trat eine in Österreich krankenversicherte Frau in Familienhospizkarenz für eine Sterbebegleitung ihres in Polen lebenden Vaters. Sie beantragte die Gewährung von Pflegekarenzgeld. Der VwGH setzte sich mit der Frage auseinander, ob es für einen Anspruch auf Pflegekarenzgeld Voraussetzung ist, dass die zu begleitende Person in Österreich krankenversichert ist, und verneinte dies.