Zweck des Initiativantrags betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird (IA 3158/A 27. GP ), ist der Abbau arbeitsmarktbehördlicher Hürden für aus der Ukraine Vertriebene.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.