Die internationale Verflechtung der Wirtschaft und die dadurch bewirkte Zusammenarbeit von Arbeitnehmern an mehreren Standorten im EU-Raum kann dazu führen, dass Arbeitnehmer unterschiedlicher Standorte im EU-Raum beabsichtigen, einen Europäischen Betriebsrat zu gründen. Dieser Beitrag soll einzelne rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Europäischen Betriebsrats aus der Perspektive des österreichischen Rechts untersuchen. Die in dieser Abhandlung behandelten Regelungen des ArbVG sind in Umsetzung der Richtlinie 2009/38/EG vom österreichischen Gesetzgeber erlassen worden. Voraussetzung für die Errichtung eines besonderen Verhandlungsgremiums oder eines Europäischen Betriebsrats ist, dass ein gemeinschaftsweit operierendes Unternehmen oder eine gemeinschaftsweit operierende Unternehmensgruppe vorliegt.