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II. Erweiterter Bildungsbonus und schrittweise Abschaffung der geblockten Altersteilzeit

Neues aus der GesetzgebungSteuerrechtASoK 2023, 107 - 108 Heft 3 v. 1.3.2023

Mit Initiativantrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird (IA 3159/A 27. GP ), soll der sogenannte Bildungsbonus, der Arbeitslosen gemäß § 20 Abs 7 AlVG zusätzlich zum Arbeitslosengeld und zum allgemeinen Schulungszuschlag von täglich 2,27 Euro gebührt, wenn sie eine mehr als viermonatige Umschulung oder Weiterbildung absolvieren, neu gestaltet und ins Dauerrecht übergeführt werden.

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