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Die Anwendbarkeit österreichischen Rechts für Arbeitnehmer mit ständigem Arbeitsort in Österreich, deren Arbeitgeber keinen Sitz in Österreich haben

SteuerrechtAufsatzChristoph WiesingerASoK 2023, 38 - 44 Heft 2 v. 1.2.2023

Die im Folgenden behandelte Gruppe von Arbeitnehmern ist zahlenmäßig gering, es gibt sie allerdings. Sie unterliegen anderen Bestimmungen als entsandte Arbeitnehmer, doch mit § 3 Abs 2 LSD-BG gibt es auch eine Sondernorm, die sie von Arbeitnehmern eines Arbeitgebers mit Sitz im Inland unterscheidet. Die Bestimmung wirft aber spätestens seit der Neuregelung des § 2 Abs 3 LSD-BG Fragen auf.

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