AngG: § 19 Abs 2, § 20
OLG Wien 24. 8. 2023, 10 Ra 22/23p
Es entspricht der allgemeinen Auffassung, dass eine im befristeten Dienstverhältnis getroffene Kündigungsvereinbarung den gesetzlichen und kollektivvertraglichen Vorschriften über die Kündigungsfristen entsprechen muss (vgl OGH 23. 7. 2014, 8 ObA 3/14w, ARD 6417/7/2014). Verstößt die zulässigerweise in einem