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Sonderkündigungsrecht eines Fußballvereins mit Trainer für den Fall des Abstiegs

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6870/10/2023 Heft 6870 v. 18.10.2023

AngG: § 20

OLG Wien 24. 8. 2023, 10 Ra 22/23p

Der beklagte Fußballverein schloss mit dem Kläger einen auf zwei Jahre befristeten Dienstvertrag (vom 21. 6. 2021 bis 31. 5. 2023) als Trainer. Darin wurde ua eine beiderseitige Kündigungsmöglichkeit für den Fall des Abstiegs des Vereins von der 2. Bundesliga in die Regionalliga vereinbart. Im April 2022 gab der Verein öffentlich bekannt, auch im Fall der sportlichen und lizenzrechtlichen Qualifikation auf eine Teilnahme an der 2. Bundesliga in der Saison 2022/23 freiwillig zu verzichten und in die Regionalliga Mitte (= dritthöchste Leistungsstufe in der österreichischen Fußballmeisterschaft) abzusteigen. In der Folge wurde der Kläger unter Berufung auf das im Dienstvertrag vereinbarte Sonderkündigungsrecht mit Ende der Saison am 31. 5. 2022 gekündigt.

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