EStG: § 34 Abs 6
VO über außergewöhnliche Belastungen: § 4, § 5
Lebt der behinderte Sohn eines Steuerpflichtigen ganzjährig in Vollbetreuung in einem Wohnheim, so können Fahrtkosten iZm Ausflügen und Familienfeiern von den Eltern - ohne ärztlichen Therapieplan - nicht als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, selbst wenn diese Ausflüge auf den Sohn positive therapeutische Auswirkungen gehabt haben sollten. Die Frage der Anwendbarkeit der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen (und damit auch des Vorliegens von "Kosten der Heilbehandlung") würde sich erst dann stellen, wenn überhaupt außergewöhnliche Belastungen iSd § 34 Abs 6 EStG 1988 vorliegen würden, was hier jedoch nicht der Fall ist.