§ 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG - Selbst im Falle einer beruflich bedingten Übersiedlung von Deutschland nach Österreich kommt den Kosten für die Mitnahme des privaten Kfz (hier: Normverbrauchsabgabe und Zulassung) kein Werbungskos-tencharakter zu.
UFS Linz 31. 8. 2012, RV/0181-L/12