UFS Feldkirch 9. 8. 2012, RV/0006-F/12
§ 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 1 und Z 2 lit a EStG - In Lehre und Praxis (vgl Rz 393 LStR 2002) zählen Mietkostenweiterzahlungen für die bisherige Wohnung während der Kündigungsfrist - bei Anerkennung der beruflichen Bedingtheit des Umzugs - zu den Umzugskosten. Eine Einschränkung auf die Konstellationen gemäß § 26 Z 6 EStG ist hiebei nicht vorgesehen.